CORONA: Aktuelles Schutzkonzept
Als Betrieb der Augenoptik dürfen wir unser Geschäft offen halten (Brillen, Kontaktlinsen und Sehtest). Für den gegenseitigen Schutz gilt insbesondere Folgendes:
- Terminvereinbarung: Wir bitten Sie, wenn möglich vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin abzumachen. So können wir sicherstellen, dass sich nie zu viele Personen im Laden aufhalten.
- Mund- und Nasenschutz: Im ganzen Laden gilt Maskenpflicht.
- Hände desinfizieren: Im weiteren bitten wir Sie, sich unmittelbar nach dem Eintritt im Laden die Hände zu desinfizieren (das gilt auch, wenn Sie Ihre Hände schon vorher desinfiziert haben).
- Brillenanprobe: Hinter der Schutzscheibe geschützt dürfen Sie die Maske für die Brillenanprobe auch abziehen. Jede Brille wird von uns nach dem Anprobieren mittels UVC-Strahlung desinfiziert.
Im übrigens gilt das Covid-19: Schutzkonzept für Augenoptikbetriebe: Empfehlungen des Verbandes gemäss den Covid-19-Verordnungen des Bundesrates und ergänzend zu den generellen Weisungen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO sowie vorbehältlich der jeweiligen Vorschriften kantonaler Gesundheitsbehörden.
Stand 24. Februar 2021
COVID-19: SCHUTZKONZEPT FÜR AUGENOPTIKBETRIEBE ( PDF-DOWNLOAD)