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Neue Corona-Regeln

Maskenpflicht und Schutzscheiben

Gemäss § 2c, Absatz 3 c) der Basel-Städtischen Covid-19-Verordnung (zusätzliche Massnahmen, Änderung vom 19. August 2020) besteht keine Maskenpflicht, sofern ein wirkungsvoller Schutz vor einer Ansteckung durch spezielle Schutzvorrichtungen (z.B. Kunststoffglasscheiben) erreicht wird.

Wir bitten Sie deshalb, sich jeweils hinter einer der beiden Schutzscheiben zu platzieren. So können wir Sie sicher und trotzdem komfortabel bedienen. Sobald wir Ihnen näher kommen, zum Beispiel für das Anpassen oder den Sehtest, setzen wir und Sie eine Maske auf. Bitte beachten Sie, dass zur Zeit kein selbständiges Auswählen von Brillen möglich ist.

Selbstverständlich gelten weiterhin alle bisherigen Massnahmen des Bundes, insbesondere das Desinfizieren der Hände beim Eintritt in den Laden.